Die neue E-Auto-Förderung bietet Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-in-Hybrids attraktive finanzielle Anreize. Über die gestaffelte Basisförderung, einkommensabhängige Zusatzboni und den Kinderbonus sind insgesamt bis zu 6.000 Euro Zuschuss möglich. Die Regelung gilt für Neufahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Die Höhe der Förderung richtet sich maßgeblich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren:
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Einkommensgrenzen & Basisförderung: Die grundlegende Förderung beträgt 3.000 Euro für reine E-Autos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze erhöht sich pro Kind unter 18 Jahren um je 5.000 Euro auf bis zu 90.000 Euro bei zwei oder mehr Kindern.
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Einkommensabhängiger Zusatzbonus: Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro erhöht sich die Förderung um weitere 1.000 Euro. Bei unter 45.000 Euro kommen nochmals 1.000 Euro hinzu (insgesamt 2.000 Euro Zusatzbonus).
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Kinderbonus: Für maximal zwei Kinder unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Bonus von jeweils 500 Euro gewährt.
Für den Antrag, der online über das entsprechende Portal gestellt wird, ist der Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens zwingend erforderlich. Als Nachweis dienen die Einkommensteuerbescheide der beteiligten Personen. Bei einer Zusammenveranlagung reicht der gemeinsame Bescheid aus; bei einer Einzelveranlagung oder bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden die Einzeleinkommen addiert. Maßgebend ist dabei der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den zwei aktuellsten vorliegenden Steuerbescheiden, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen.
Sollten für die relevanten Jahre bisher keine Steuererklärungen eingereicht worden sein – selbst wenn bisher keine Abgabepflicht bestand –, muss die Abgabe nachträglich erfolgen. Erst mit den vorliegenden Einkommensteuerbescheiden kann die E-Auto-Förderung erfolgreich beantragt werden. Als Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. stehen wir Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen gerne beratend zur Seite.







