Haben Sie kürzlich ein Elektrofahrzeug erworben oder planen Sie die Anschaffung eines Stromers? Dann können Sie von der neuen, sozial gestaffelten E-Auto-Kaufprämie des Bundes profitieren. Besonders Familien sowie Haushalte mit mittlerem Einkommen erhalten hier attraktive Zuschüsse. Allerdings gibt es bei der Antragstellung eine wesentliche Hürde zu beachten: Ohne amtlichen Einkommensteuerbescheid wird der Antrag abgelehnt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) knüpft die Vergabe der Prämie strikt an das Einkommen der Antragsteller. Für Steuerzahler, die bisher nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren und diese daher weggelassen haben, bedeutet das: Sie müssen jetzt handeln, um die Förderung nicht zu verlieren.
Warum ist der Steuerbescheid zwingend erforderlich?
Da die Höhe der neuen Förderung vom zu versteuernden Einkommen (zvE) abhängt, dient der Steuerbescheid dem BAFA als einzig rechtssicherer Nachweis. Einfache Gehaltsabrechnungen oder der Arbeitsvertrag werden nicht akzeptiert.
Für die Online-Antragstellung über das BundID-Portal gilt:
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Es müssen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide (maximal drei Jahre alt) hochgeladen werden.
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Das BAFA ermittelt aus diesen beiden Bescheiden das durchschnittliche Einkommen.
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Leben mehrere einkommensrelevante Personen im Haushalt (z. B. Ehepartner), müssen die Bescheide aller Haushaltsmitglieder eingereicht werden.
Wichtiger Hinweis: Liegt kein rechtskräftiger Steuerbescheid vom Finanzamt vor, kann die Prämie nicht ausgezahlt werden. Die nachträgliche Einreichung der Steuererklärung ist somit zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.
Die Einkommensgrenzen im Überblick
Die Förderung ist gedeckelt und richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen des Haushalts sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder (unter 18 Jahren):
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Haushalte ohne Kinder: Förderung bis zu einem zvE von maximal 80.000 €.
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Haushalte mit einem Kind: Förderung bis zu einem zvE von maximal 85.000 €.
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Haushalte mit zwei oder mehr Kindern: Förderung bis zu einem zvE von maximal 90.000 €.
Liegt das Einkommen unter bestimmten Schwellenwerten (je nach Haushaltsgröße unterhalb von 45.000 € bzw. 60.000 €), greift zusätzlich ein Sozialbonus, der die Gesamtförderung auf bis zu 6.000 € anheben kann.
Unser Service für Sie: Der sichere Weg zur Prämie
Wenn Sie die freiwillige Abgabe Ihrer Steuererklärung bisher aufgeschoben haben, unterstützen wir Sie gerne zeitnah. Nur mit einem zeitnah erstellten Steuerbescheid sichern Sie sich den staatlichen Zuschuss für Ihr neues Fahrzeug.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein prüfen wir Ihre individuellen Ansprüche, erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich die notwendigen Unterlagen für Ihren Prämie-Antrag in den Händen halten – und im besten Fall noch von einer Steuerrückerstattung profitieren.
Bei Fragen rund um das Thema steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.







