Ob Bundesliga, Champions League oder Weltmeisterschaft: Fußballwetten gehören für viele Fans längst zum Spieltag dazu. Wer auf den richtigen Tipp setzt und einen größeren Gewinn erzielt, fragt sich jedoch schnell, ob auch das Finanzamt mitverdient. Die gute Nachricht für Hobby-Tipper: In den meisten Fällen bleiben Gewinne aus privaten Fußballwetten steuerfrei.
Der Grund liegt im Einkommensteuerrecht. Zwar erfasst dieses verschiedene Einkunftsarten – etwa aus Arbeit, Vermietung oder Kapitalanlagen. Gewinne aus privaten Sportwetten fallen jedoch grundsätzlich nicht darunter. Wer also gelegentlich auf Fußballspiele wettet und dabei einen vier-, fünf- oder sogar sechsstelligen Gewinn erzielt, muss diesen in der Regel weder versteuern noch in der Einkommensteuererklärung angeben.
Ganz steuerfrei sind Fußballwetten dennoch nicht. Bereits seit 2012 wird in Deutschland eine Sportwettensteuer in Höhe von 5,3 Prozent erhoben. Steuerschuldner ist zwar der Wettanbieter, doch viele Unternehmen geben die Belastung wirtschaftlich an ihre Kunden weiter. Je nach Anbieter wird die Steuer entweder direkt vom Einsatz oder erst vom Gewinn abgezogen. Für Spieler schmälert sie damit häufig den Ertrag, ohne dass sie selbst mit dem Finanzamt abrechnen müssen.
Anders kann die Lage werden, wenn Wetten nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft, systematisch und mit erheblichem Aufwand betrieben werden. Dann stellt sich die Frage, ob noch privates Tippen vorliegt oder bereits ein Gewerbebetrieb. Dafür müssten allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein – etwa ein planmäßiges Vorgehen, eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Gerade bei Fußballwetten sind diese Hürden hoch, weil der Ausgang einzelner Spiele in aller Regel stark vom Zufall geprägt bleibt.
Steuerpflichtig werden können allerdings Erträge, die erst aus dem Wettgewinn entstehen. Wer seinen Gewinn etwa auf einem Tagesgeldkonto anlegt, muss die daraus erzielten Zinsen versteuern. Der eigentliche Wettgewinn selbst bleibt davon unberührt.
Für die meisten Freizeitspieler gilt damit: Der große Treffer gehört ihnen – der Fiskus kassiert nur indirekt über die Sportwettensteuer mit.







