Aktuelle Steuerpolitik: Die geplante Einkommensteuerreform in der Kritik
Die Bundesregierung hat eine Reform der Einkommensteuer angekündigt, die für Entlastung sorgen soll. Doch bei genauerer Betrachtung der Pläne regt sich deutlicher Widerstand. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt scharfe Kritik und spricht von einer unzureichenden Maßnahme, die den tatsächlichen Herausforderungen nicht gerecht wird.
Kalte Progression: Pflichtaufgabe statt echte Entlastung
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das angekündigte Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro. Ein Großteil dieses Geldes fließt schlichtweg in den Ausgleich der kalten Progression – also den Abbau inflationsbedingter Mehrbelastungen.
Nach Berechnungen des BdSt verschlingt allein diese gesetzliche Pflichtaufgabe bei einer angenommenen Inflationsrate von 2,5 % rund 6 Milliarden Euro (andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 9 Milliarden Euro aus). Für tatsächliche, strukturelle Entlastungen bleiben damit lediglich rund 4 Milliarden Euro übrig. Gemessen am Gesamtsteueraufkommen von fast 990 Milliarden Euro entspricht das einer Entlastung von gerade einmal 0,4 Prozent.
Familien droht unterm Strich eine Nullrunde
Zwar stellt die Koalition höhere Kindergeldzahlungen in Aussicht, greifbare steuerliche Verbesserungen für Familien sind im aktuellen Entwurf jedoch kaum auszumachen. Demgegenüber stehen absehbare Mehrbelastungen an anderer Stelle:
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Steigende Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge
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Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen
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Zusätzliche Belastungen durch CO₂-Abgaben und Verbrauchsteuern
Es besteht die konkrete Gefahr, dass die einkommensteuerliche Entlastung durch diese Nebenkosten vollständig aufgezehrt wird. Erschwert wird die Beurteilung zudem durch eine mangelnde Transparenz: Wichtige Berechnungsgrundlagen des Bundesfinanzministeriums stehen noch aus, was eine verlässliche Belastungsprobe für verschiedene Einkommensgruppen unmöglich macht.
Belastung für den Mittelstand und den Wirtschaftsstandort
Besonders kritisch für die Wirtschaft ist die geplante Verschärfung des Tarifs bei höheren Einkommen (sogenannte „Reichensteuer“). Hierbei wird oft übersehen, dass rund 90 Prozent der deutschen Unternehmen – darunter viele Handwerksbetriebe und mittelständische Personengesellschaften – der Einkommensteuer und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.
Zusammen mit dem nach wie vor erhobenen Solidaritätszuschlag nähert sich die steuerliche Grenzbelastung damit der 50-Prozent-Marke. In Zeiten, in denen der Wirtschaftsstandort Deutschland ohnehin unter Druck steht, setzt eine solche Mehrbelastung von Investitionen und unternehmerischem Risiko das falsche Signal.
Was jetzt notwendig wäre
Eine zukunftsfähige Steuerreform müsste deutlich weiter gehen. Sinnvolle Impulse für die Wirtschaft und die Bürger wären:
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Ein spürbar späteres Greifen des Spitzensteuersatzes, um Fachleistungsdrang nicht zu bestrafen.
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Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle Steuerzahler.
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Eine effektive Entlastung des Mittelstands. Eine Erhöhung der Sätze für Spitzenverdiener sollte – wenn überhaupt – erst ab deutlich höheren Grenzen (z. B. ab einem zu versteuernden Einkommen von einer Million Euro) diskutiert werden.
Fazit: Der aktuelle Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück. Statt des großen Wurfs droht den Steuerzahlern ein bürokratisches Stückwerk, das die reale Belastung kaum senkt.
Bei Fragen zur Steuerreform steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.







