Einige Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz in der Corona-Krise einen Bonus ausgezahlt. Bonuszahlungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Dezember 2020 erhalten, bleiben bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei.
Betreuungsleistungen: Ihr Arbeitgeber kann Sie finanziell unterstützen, wenn Sie wegen einer Schulschließung die Betreuung Ihrer Kinder übernehmen müssen. Hat Ihr Kind sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind bis zu 600 Euro für die Kinderbetreuung steuerfrei.
Notfallbeihilfe: Ebenfalls bis zu 600 Euro steuerfrei kann Ihnen Ihr Arbeitgeber als Notfallbeihilfe überweisen. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Ehepartner seinen Arbeitsplatz verloren hat, erkrankt oder im schlimmsten Fall verstorben ist.
Arbeitgeberdarlehen: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen evtl. ein zinsloses Darlehen aus betrieblichen Mitteln gewähren. Der Zinsvorteil bleibt lohnsteuerfrei, wenn der Darlehensbetrag nicht mehr als 2.600 Euro beträgt.
Bei Fragen rund um die steuerfreien Unterstützungen im Ernstfall steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.