Ministerium: Erste Steuerbescheide kommen Ende März

Wer dieses Jahr mit seiner Steuererklärung früh dran war, kann frühestens Ende März mit einem Steuerbescheid rechnen. Ab dem 17. März starten die zwölf Finanzämter in Thüringen mit der Bearbeitung der Erklärungen zur Einkommensteuer für 2024, teilte das Finanzministerium mit. Die Reihenfolge der Bearbeitung richte sich nach dem Eingangsdatum der Steuererklärungen.
Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Das Ministerium wies auf die Fristen für die Steuererklärung hin: Wer steuerpflichtig sei, müsse seine Erklärung bis zum 31. Juli 2025 einreichen. Mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein gelte die Abgabefrist 30. April 2026. Eine Steuererklärung muss unter anderem abgeben, wer selbstständig ist, Nebeneinkünfte hat oder vom Finanzamt aufgefordert wird.

Bei Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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