Werbungskosten

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen, die Steuerzahler mit bestimmten Einkünften in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Diese Aufwendungen dienen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Einnahmen. Im Einkommensteuergesetz findet sich eine Aufzählung, die allerdings nicht abschließend ist.

Typische Werbungskosten sind:

-Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
-Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale): seit 2026 gibt es eine erhöhte Pauschale von 0,38 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung
-Kosten für Dienstreisen, sog. Reisekosten
-Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung
-Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Werkzeug, Büromaterial, auch beruflich genutzte Software ist ganz oder teilweise absetzbar)
-Fort- und Weiterbildungskosten
-Fachliteratur
-Bewerbungskosten
-Homeoffice-Kosten (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind)

Diese Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstanden sind. Sie mindern die Einnahmen und somit auch das zu versteuernde Einkommen. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist es unabdingbar, dass alle Rechnungen, Quittungen, Kassenbons usw. aufzubewahren und gegebenenfalls als Nachweis auf Verlangen beim zuständigen Finanzamt vorzuzeigen sind. Bei Belegen aus Thermopapier ist es ratsam, diese parallel zu digitalisieren oder zu kopieren. Thermopapier verblasst im Laufe der Zeit, sei es durch UV-Licht, Feuchtigkeit oder lange Lagerung. Dann ist er nicht mehr leserlich und erfüllt nicht mehr die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Das Finanzamt wird die steuerliche Abzugsfähigkeit verwehren.

Sollten keine oder nur geringe tatsächliche Werbungskosten angefallen sein, dann erhält der Arbeitnehmer einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dieser beträgt im Veranlagungszeitraum 2026 1.230 Euro. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, wirkt sich der darüberhinausgehende Betrag steuermindernd aus.

Steuerliche Auswirkungen werden in der Regel im Rahmen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung geprüft. Deshalb ist es ratsam, alle Belege unterjährig zu sammeln und aufzubewahren. Ein Beleg zu viel ist besser als ein Beleg zu wenig.

Bei Fragen rund um das Thema Werbungskosten steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.