Pflege-WG mindert Steuern

Wer in eine Pflege-WG zieht, kann die Ausgaben für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Fall entschieden, den der Bund der Steuerzahler als Musterverfahren unterstützt hat (VI R 40/20). Neben Kosten der Unterbringung in einem Heim, sind auch Kosten in einer Pflegewohngemeinschaft, die unter das jeweilige Landesrecht fällt, als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig und können somit die Einkommensteuer mindern. Die Pflegewohngemeinschaft dient dem Zweck ältere oder pflegebedürftige Menschen bzw. Menschen mit Behinderung aufzunehmen und ihnen Wohnraum zu überlassen, in dem die notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsleistungen erbracht werden. Allerdings sind die krankheits- oder pflegebedingt anfallenden Kosten nur insoweit abzugsfähig, als sie zusätzlich zu den Kosten der normalen Lebensführung anfallen. Die tatsächlich angefallenen Unterbringungskosten sind um eine sogenannte Haushaltsersparnis zu kürzen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Ein frohes Osterfest

Ein frohes Osterfest

Während die kommenden Tage ganz im Zeichen der österlichen Traditionen und der gemeinsamen Zeit mit der Familie...

mehr lesen
Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 27. November 2025 im Urteil III R 8/23 die Revision eines getrennt lebenden Vaters...

mehr lesen
Steueränderungen 2026

Steueränderungen 2026

Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die Millionen Steuerzahler betreffen....

mehr lesen