Herbst-Check: Diese Arbeiten lohnen sich auch steuerlich

Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele dieser Arbeiten sind nicht nur sinnvoll, sondern lassen sich auch steuerlich absetzen, vorausgesetzt, sie werden von einem Dienstleister oder Handwerker erledigt. Typische Herbstaufgaben im Garten sind das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens.

Beauftragt man damit einen Gärtner, erkennt das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, können so direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Auch rund ums Haus fallen wichtige Wartungsarbeiten an, so z. B. die Reinigung der Dachrinnen, kleine Ausbesserungen am Dach oder das Abdichten von Fenstern zählen zu den Handwerkerleistungen. Gleiches gilt für die Wartung der Heizungsanlage oder den Schornsteinfeger. Hier lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Wer zusätzlich einen Reinigungsservice für Fenster oder Teppiche bucht, kann diese Ausgaben ebenfalls steuerlich geltend machen.

Wichtig ist: Es zählen nur die Arbeitsleistungen, nicht die Materialien. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.

Bei allen Fragen rund um Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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