Steuerbefreiung für Corona Bonus und Zuschuss Kurzarbeitergeld verlängert

Die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihre Mitarbeitern – zusätzlich zum üblichen Arbeitslohn – einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro auszuzahlen, wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Auch die Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wurde verlängert.

Seit März 2020 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus bis zu EUR 1.500,00 auszahlen, um diese in der angespannten Situation zu unterstützen. Ebenso wenig fallen Sozialversicherungsbeiträge dafür an.

Der Bonus muss zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 gewährt werden.

Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass der Bonus ein weiteres Mal in 2021 steuerfrei gewährt werden darf. Es verlängert sich lediglich der Zeitraum für die Auszahlung.

Auch die befristete Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld wird um ein Jahr verlängert. Der Arbeitgeber kann also bis Ende 2021 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld erhalten, steuerfrei mit weiteren Zuwendungen unterstützen.

Bei Fragen rund um den Corona Bonus und das Kurzarbeitergeld steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.