Steuererklärungsfrist 2019 verlängert

Der Bundesrat hat am 12.02.2021 der Verlängerung der Steuererklärungsfrist für steuerberatende Berufe und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.

Mit dem Änderungsgesetz, das der Bundestag bereits am 28.01.2021 verabschiedet hatte, wird die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um 6 Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist (neuer § 36 in Art. 97 EGAO).

Gleichzeitig wird die 15-monatige-zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 ebenfalls um 6 Monate verlängert. Dies betrifft sowohl Erstattungs- als auch Nachzahlungszinsen.

Zur Begründung wird angeführt, dass eine sachgerechte und kompetente Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe, ausreichend Zeit erfordert. Die Corona-Pandemie stelle sie gegenwärtig aber in besonderer Weise vor zusätzliche Anforderungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 sei in diesen Fällen oft nicht gewährleistet.

Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, sei in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen in Gestalt von Verspätungszuschlägen und Zinsen einzuräumen.

Wenden Sie sich bei Fragen hierzu jederzeit sehr gern an den Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V.