Reformpaket: Die geplante Einkommensteuerreform ab 2027
Die steuerliche Landschaft steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das neue Einkommensteuerreformgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetzespaket, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, wird derzeit intensiv im Bundestag debattiert und sorgt für erheblichen politischen Zündstoff.
Die geplanten Entlastungen für Familien und Arbeitnehmer:
Das erklärte Ziel der Reform ist eine Bruttoentlastung von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, die vor allem Familien sowie kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen soll. Die Maßnahmen sollen in zwei Stufen (2027 und 2028) umgesetzt werden:
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- Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Mindestbetrag soll schrittweise auf 12.564 Euro (2027) und schließlich auf 12.900 Euro (2028) steigen.
- Anhebung des Kindergelds: Vorgesehen ist eine Erhöhung auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028. Parallel dazu klettern die Kinderfreibeträge.
- Mehr Werbungskosten absetzen: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll spürbar auf 1.430 Euro angehoben werden.
- Steuerfreie Sonntags- und Feiertagszuschläge: Der maximale Grundlohn, bis zu dem Zuschläge steuerfrei bleiben dürfen, soll von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde angehoben werden – ein echtes Plus für Branchen mit Wochenenddiensten.
Die Gegenfinanzierung – die Entlastungen sollen durch gezielte Verschärfungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden:
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- Verschärfte „Reichensteuer“: Der Spitzensteuersatz von 45 % soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zudem wird eine neue Tarifstufe von 47 % für Einkommen über 280.000 Euro eingezogen.
- Kürzung des Handwerkerbonus: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % schrumpfen, der maximale Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken.
- Höhere Kosten bei Minijobs: Für Arbeitgeber wird es teurer. Die Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte soll von bisher 2 % auf 5 % angehoben werden.
CDU droht mit Blockade im Bundesrat:
Ob das Gesetz genau so kommt, ist derzeit völlig offen. Der Entwurf hat eine heftige Debatte ausgelöst: Die Union droht aktuell mit einer kompletten Blockade im Bundesrat.
Der Hauptgrund: Die Union sieht den Mittelstand massiv benachteiligt. Während die Körperschaftsteuer für Großkonzerne (Kapitalgesellschaften) ab 2028 sinken soll, würden inhabergeführte Betriebe (Personengesellschaften) voll von der neuen 47%-Reichensteuer getroffen. Die von der Politik versprochene Vereinfachung des sogenannten „Optionsmodells“ – das Personengesellschaften den Wechsel in die günstigere Körperschaftsteuer erleichtern soll – lässt nach wie vor auf sich warten. Solange hier nicht nachgebessert wird, wackelt die Zustimmung der Bundesländer.
Was bedeutet das für Ihre Steuerplanung?
Auch wenn sich das Reformpaket noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, sollten Unternehmer und Arbeitgeber die Entwicklung genau im Auge behalten. Insbesondere Betriebe, die stark auf Minijobber setzen oder größere Investitionen im Bereich von Personengesellschaften planen, müssen die kommenden Monate für eine strategische Vorschau nutzen.
Wir halten die politischen Entwicklungen in Berlin für Sie im Blick. Bei allen Fragen zu Ihrer privaten Steuererklärung steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.