Mit der Reform der privaten Altersvorsorge bringt der Gesetzgeber eine echte Trendwende auf den Weg: Das Altersvorsorgedepot löst die klassische Riester-Rente ab und setzt künftig verstärkt auf chancenreiche Kapitalmarktanlagen wie ETFs und Fonds – ganz ohne den bisherigen Zwang zu starren Beitragsgarantien.
Neben höheren Renditechancen profitieren Sparerinnen und Sparer ab der Einführung von einer deutlich attraktiveren steuerlichen Förderung und vereinfachten Zulagen.
Die steuerlichen Vergünstigungen auf einen Blick
1. Steuerfreie Ansparphase (Keine Abgeltungsteuer)
Während der Ansparphase bleiben Dividendenausschüttungen, Zinsen und realisierte Kursgewinne innerhalb des Altersvorsorgedepots vollständig steuerfrei. Im Gegensatz zu einem normalen privaten Wertpapierdepot fällt keine laufende Abgeltungsteuer an. Das angesparte Vermögen kann sich somit durch den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte hinweg ungehindert vermehren.
2. Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung
Ihre Eigenbeiträge sowie die erhaltenen staatlichen Zulagen können in der jährlichen Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Das Finanzamt führt dabei eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Ist die individuelle Steuerersparnis durch Ihren Steuersatz höher als die bereits gewährte Zulage, wird der Differenzbetrag über den Steuerbescheid direkt an Sie erstattet.
3. Nachgelagerte Besteuerung im Ruhestand
Wie bei der bisherigen geförderten Altersvorsorge gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung:
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In der Ansparphase sparen Sie Steuern, wenn Ihr persönlicher Steuersatz im Erwerbsleben meist höher ist.
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Erst wenn die Auszahlungen im Ruhestand fließen, werden diese als Einkommen versteuert – zu einem Zeitpunkt, an dem der persönliche Steuersatz bei den meisten Senioren deutlich niedriger liegt.
Neue, transparentere Zulagenförderung
Die Zulagen werden künftig beitragsproportional berechnet – sprich: Jeder eingezahlte Euro wird direkt gefördert, ohne dass komplexe Mindesteigenbeiträge berechnet werden müssen.
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Höhere Grundzulage: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Zulage pro Euro (180 €). Für weitere Beiträge bis 1.800 € zahlt der Staat 25 Cent pro Euro (weitere 360 €). Die maximale Grundzulage steigt somit auf bis zu 540 € pro Jahr (bisher Riester: 175 €).
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Attraktive Kinderzulage: Für jedes förderfähige Kind gibt es 1 € Zulage pro 1 € Eigenbeitrag – bis zu einem Maximalbetrag von 300 € pro Kind und Jahr.
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Berufseinsteiger-Bonus: Wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig eine Extra-Förderung von 200 €.







