Steueränderungen 2026

Mit dem Jahreswechsel sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten, die Millionen Steuerzahler betreffen. Zu den wichtigsten Punkten zählt die Einführung der sogenannten Aktivrente. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro im Monat, also maximal 24.000 Euro im Jahr, steuerfrei hinzuverdienen.
Auch Arbeitnehmer profitieren. Die Entfernungspauschale wird vereinheitlicht und beträgt ab 2026 für jeden Entfernungskilometer 38 Cent – unabhängig vom Verkehrsmittel und bereits ab dem ersten Kilometer. Das kann schnell mehrere hundert Euro mehr in der Steuererklärung bedeuten. Für viele Beschäftigte lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung dadurch erstmals oder deutlich stärker als bisher.
Ehrenamtlich Engagierte werden ebenfalls entlastet. Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro, der Ehrenamtsfreibetrag auf 960 Euro im Jahr. Familien profitieren von einem höheren Kindergeld sowie einem angehobenen Kinderfreibetrag. Zusätzlich wird der Grundfreibetrag erhöht und der Einkommensteuertarif angepasst, um die kalte Progression zumindest teilweise abzufedern.
Zugleich ändern sich auch Verfahrensabläufe. Ab 2026 gilt: Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, erhält den Steuerbescheid grundsätzlich nur noch zum Abruf über ELSTER. Wer weiterhin einen Papierbescheid möchte, muss das ausdrücklich beantragen.
Bei Fragen dazu steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

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