Quellensteuer auf Renten ist derzeit nicht geplant

Seit 20 Jahren unterliegen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung der nachgelagerten Besteuerung.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, deren Gehalt monatlich besteuert wird, erfolgt bei Renten kein automatischer Steuerabzug durch die Deutsche Rentenversicherung, und es wird kein Geld direkt ans Finanzamt überwiesen.
Die Umstellung auf die vollständige nachgelagerte Besteuerung erfolgt schrittweise bis 2058. Für Rentner, die 2024 in Rente gehen, sind 83 % der Rente steuerpflichtig, 17 % bleiben steuerfrei. Für 2025 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil auf 83,5 %. Ab 2058 müssen Renten vollständig versteuert werden.
Rentner sind steuerpflichtig, aber nicht alle müssen tatsächlich Steuern zahlen. Dennoch müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Die Idee einer Quellensteuer für die Rente würde bedeuten, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht die volle Rente ausbezahlt, sondern die Steuer einbehält und an das Finanzamt weiterleitet. Der Steuerabzug würde also an der „Quelle“ stattfinden und nicht nachgelagert.
Eine Quellensteuer, bei der die Deutsche Rentenversicherung Steuern direkt einbehält und ans Finanzamt weiterleitet, ist nicht geplant. Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es weder ein Gesetz noch konkrete Pläne für eine Quellensteuer, und anderslautende Berichte werden als Falschmeldungen eingestuft.
Im Koalitionsvertrag wird lediglich eine Reduzierung der Steuerbürokratie für Rentner angestrebt, um sie von Erklärungspflichten zu entlasten. Konkrete Maßnahmen dazu sind jedoch noch unklar, eine Quellensteuer wird derzeit nicht diskutiert.

Bei Fragen rund um die Rentenbesteuerung steht Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. jederzeit sehr gern zur Verfügung.

Ein frohes Osterfest

Ein frohes Osterfest

„Frühling ist, wenn die Seele wieder bunt denkt." Der Lohnsteuerhilfeverein Leinefelde-Worbis e.V. wünscht allen...

mehr lesen